geschoss (1. + 2. OG) als Bemessungsgrundlage heranzog und mit dem Gebührenansatz für Büro- und Gewerbebauten von Fr. 7.00 pro m3 (neue Nutzung) abzüglich Gebührenansatz für Lagerhallen von Fr. 3.50 pro m3 (bisherige Nutzung) multiplizierte (vgl. vorne Sachverhalt Bst. C).