Im vorliegenden Fall nahm die Tiefbaukommission der Gemeinde Altendorf zunächst für die Festsetzung der Abgaben (Zusatzgebühr bei Änderung) für das Geschäftshaus mit Wohnung und Büro im Attikageschoss (Gesamttotal 56'595 m3) eine Neuberechnung der Anschlussgebühren nach den neuen Bemessungsregeln vor und brachte davon die früher bezahlten Anschlussgebühren in Abzug. Auf Einsprache hin zog die Tiefbaukommission sodann ihre Verfügung in Wiedererwägung und setzte die (nachträglichen) Anschlussgebühren neu fest, wobei sie nur noch den Gebäudeinhalt infolge Umnutzung von Logistik- in Verkaufsflächen (27'472 m3) im Erdgeschoss (EG) und im ersten und zweiten Ober-