5.3 Im vorliegenden Fall nahm die Tiefbaukommission der Gemeinde Altendorf zunächst für die Festsetzung der Abgaben (Zusatzgebühr bei Änderung) für das Geschäftshaus mit Wohnung und Büro im Attikageschoss (Gesamttotal 56'595 m3) eine Neuberechnung der Anschlussgebühren nach den neuen Bemessungsregeln vor und brachte davon die früher bezahlten Anschlussgebühren in Abzug.