5.2 Das Verwaltungsgericht setzte sich schon in VGE 708/99 vom 17. Dezember 1999 (=EGV-SZ 1999 Nr. 21) mit der Frage auseinander, wie bei einem solchen Methodenwechsel (Wechsel von bisher Gebäudewert zu Gebäudeinhalt als Bemessungsgrundlage) die erste, bereits bezahlte Anschlussgebühr bei der Ermittlung der neuen Gebühr anzurechnen ist. Es frage sich namentlich, ob bei der Anrechnung die erste Gebühr teuerungsbedingt anzupassen sei, oder ob so vorzugehen sei, wie wenn die erstmalige Gebühr ebenfalls nach Kubaturen berechnet worden wäre. Für das zuletzt genannte Vorgehen spreche, dass der Tatbe-