5.1 Mit dem Wasserversorgungsreglement (nWVR) und Abwasserreglement (AR) der Gemeinde Altendorf, beide gültig ab 1. Oktober 2010, wurde zugleich eine Methodenänderung bei der Berechnung der Anschlussgebühren vorge- 23 nommen. Während die (einmaligen) Anschlussgebühren gemäss den früheren kommunalen Reglementen (aWVR; aKR) aufgrund der Gebäudewerte (und der Bewohnerwerte; ARA-Beitrag) ermittelt worden waren, sehen das neu geltende Wasserversorgungsreglement (nWVR) und Abwasserreglement (AR) die Berechnung gestützt auf den Gebäudeinhalt (Kubatur und Nutzung) (und den Bewohnergleichwert; ARA-Beitrag) vor.