höhung des Gebührenansatzes infolge des geänderten Nutzungszwecks, um eine entsprechende ergänzende Anschlussgebühr erheben zu können (siehe auch Urteile des Bundesgerichts 2C_656/2008 vom 29.5.2009 Erw. 3.3 und 2P.232/2006 vom 16.4.2007 Erw. 4.1 [betr. Erhebung einer ergänzenden Anschlussgebühr bei Erhöhung des Gebäudeversicherungswerts durch nachträgliche bauliche Veränderungen wie Umbau oder Erweiterung]).