Konkret fragt er an, ob bei einer Erweiterung des Eingangsbereichs etc. und bei einer internen Umgestaltung nur für die Mehrkubatur Gebühren zu bezahlen seien, was vom Bausekretär kurz mit "genau!" beantwortet wurde. Von einer Umnutzung und deren möglichen Auswirkungen auf die Gebühren ist in dieser Kommunikation nicht die Rede und der Bausekretär musste entsprechend nicht Stellung zu dieser Frage nehmen. Der Rechtsvertreter spricht bauliche Veränderungen an, was eine Umnutzung nicht zwingend beinhaltet.