3.5 Gemäss Schätzungsreglement über die steueramtliche Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken vom 17. April 1984 (in Kraft ab 1.6.1984; mit Änderungen per 1.1.1987 und 1.1.1990) gilt als Neubauwert der Kostenaufwand, der für die Erstellung eines Gebäudes zum Zeitpunkt des massgebenden Bewertungsstichtages erforderlich ist (vgl. Schätzungsreglement, Ziff. II./6.1 in Verbindung mit Ziff. II./3.3.3). Wie im vorliegenden Fall aus der Schätzungsverfügung vom 2. März 1994 hervorgeht, wurde der Neubauwert des Gebäudes von Fr. 11'928'000.-- (Werte gültig ab 1.1.1993) nicht anhand von gültigen Bauabrechnungen festgelegt, sondern durch Multiplikation des ermittelten Rauminhal-