Darin wurde festgestellt, dass ausser im Dachgeschoss (DG) in allen Geschossen (EG, 1. + 2. OG) an der Nordfassade des Gebäudes (angrenzend an die Autobahn A3) die Immissionsgrenzwerte für (lärmempfindliche) Betriebsräume überschritten wurden, weshalb im Baugesuch für diese Fassaden Schallschutzmassnahmen auszuweisen waren. Im Weiteren wurde festgehalten, dass mit der in den Plänen vom 18. März 1991 im Erdgeschoss (EG), ersten und zweiten Obergeschoss (1. + 2. OG) vorgesehenen Anordnung der Lager und Arbeitsbereiche, wonach (zwischen den Achsen C-D-E-F) Lagerflächen entlang der Nordfassade vorgesehen und Arbeitsplätze nur entlang der Südfassade (zwischen den Achsen A-B-C) geplant