Ausgangspunkt für die Beurteilung von allfälligen Änderungen in Bezug auf den Gebäudeinhalt und/oder Nutzungszweck der Baute müssen die Verhältnisse im Zeitpunkt des Anschlusses an die öffentlichen Versorgungs- und Entsorgungsnetze der Gemeinde bilden. Dementsprechend ist vorliegend zu prüfen, was Gegenstand der ursprünglichen Baubewilligung der Baubewilligungsbehörden war, und von welchem Nutzungszweck und Ausbaustandard das Schätzungsamt bei der kantonalen Güterschatzung (Neuschätzung im Auftrag der Gemeinde für die Berechnung der Anschlussgebühren) ausgegangen war.