Wenn bei der Bemessung der Anschlussgebühren aufgrund des Gebäudeinhalts je nach Gebäudezweck (Wohnbauten, Büro- und Gewerbebauten, Öffentliche Gebäude, Garagen, Neben- und Industriebauten, Lager ohne angegliederten Betrieb) differenziert wird, versteht sich, dass auch (qualitative) Änderungen in der Art der Benützung der angeschlossenen Liegenschaft (Nutzungsänderungen/Umnutzungen) zu Nachforderungen führen können. Während bei Erweiterungs-, Um- und Ausbauten die zusätzliche Anschlussgebühr ohne weiteres aufgrund des Mehrvolumens (Mehrkubatur) ermittelt werden kann, bemisst sich die Zusatzgebühr bei Änderungen in der Art