Dadurch, dass nach altem Wasserversorgungs-Reglement 1981 (aWVR) und altem Kanalisations-Reglement 1981 (aKR) die Anschlussgebühren bzw. Kanalisa- tions- und Klärbeiträge aufgrund von Gebäudewerten (und Bewohnerwerten; ARA-Beitrag) bestimmt wurden, ist bei der Festsetzung der früher bezahlten (einmaligen) Anschlussgebühren lediglich die tatsächliche Überbauung der Liegenschaft berücksichtigt worden. Entsprechend enthielten auch schon das alte Wasserversorgungs-Reglement (aWVR) und alte Kanalisations-Reglement (aKR) ausdrücklich eine Regelung, wonach bei Erhöhung des Zeitbauwertes (oder der Erhöhung der Bewohnerwerte; ARA-Beitrag)