Bauten ohne Kläreinrichtungen Fr. 200.00 Bauten mit Kläreinrichtungen Fr. 100.00 b) (…) Für die Berechnung der Bewohnergleichwerte (BW) gelten die jeweils gültigen VSA-Richtlinien. Keine Anschlussgebühren sind zu entrichten für Instandhaltungs- und Instandstellungsarbeiten sowie für Baumassnahmen, durch welche Wertverbesserungen vorgenommen werden, ohne dass Raum neu geschaffen wird. (2) Die Anschlussgebühr wird im Zeitpunkt des Anschlusses an das Kanalisationsnetz fällig.