Für den Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz und die Mitbenützung der Kläranlagen wird eine Anschlussgebühr erhoben. Sie beträgt: a) Bauten mit Baubewilligung ab 1. Februar 1969 Kanalisationsbeitrag, Bauten pro m3 umbauter Raum nach SIA-Norm Nr. 416 - Wohnbauten Fr. 11.00 - Büro- und Gewerbebauten Öffentliche Gebäude, Garagen Neben- und Industriebauten Fr. 7.00 - Lagerhallen ohne angegliederten Betrieb Fr. 3.50 - ARA-Beitrag je Bewohnergleichwert (BW):