Das Abwasserreglement (AR) der Gemeinde Altendorf gültig ab 1. Oktober 2010 lautet auszugsweise wie folgt: Art. 22 (1) Die Grundeigentümer entrichten für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen: 9 a) einen einmaligen Erschliessungsbeitrag; b) eine einmalige Anschlussgebühr; c) wiederkehrende Benützungsgebühren. (2) Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen berechnet.