Das Wasserversorgungs-Reglement (nWVR) der Gemeinde Altendorf gültig ab 1. Oktober 2010 lautet auszugsweise wie folgt: Art. 54 (1) Für den Anschluss an die WVA und die Mitbenützung der Wasserversorgungsanlagen wird eine Anschlussgebühr erhoben. Sie beträgt: Bauten pro m3 umbauter Raum nach SIA-Norm Nr. 416 pro m3 Wohnbauten Fr. 11.00 Büro- und Gewerbebauten, Öffentliche Gebäude, Garagen, Neben- und Industriebauten Fr. 7.00 Lagerhallen ohne angegliederten Betrieb Fr. 3.50 (…)