24 Abs. 1 AR), eine Anschlussgebühr erhoben wird. Neu wird jedoch (u.a.) bestimmt, dass die Anschlussgebühren nach Massgabe des Gebäudevolumens (und je Bewohnergleichwert; ARA-Beitrag) bemessen werden, wobei die Bemessung je nach Gebäudezweck (Wohnbauten, Büro- und Gewerbebauten, Lagerhallen ohne angegliederten Betrieb) differenziert wird. Der Ansatz für Wohnbauten beläuft sich auf Fr. 11.-- pro Kubikmeter Gebäudeinhalt, der Ansatz für Büround Gewerbebauten, Öffentliche Gebäude, Garagen, Neben- und Industriebauten auf Fr. 7.-- pro Kubikmeter Gebäudeinhalt und der Ansatz für Lagerhallen