1.4 Das neue Wasserversorgungsreglement (nWVR) und das neue Abwasserreglement (AR) der Gemeinde Altendorf beide gültig ab 1. Oktober 2010 sehen unverändert vor, dass für den Anschluss an die WVA und die Mitbenützung der Wasserversorgungsanlagen (Art. 54 Abs. 1 nWVR), bzw. für den Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz und die Mitbenützung der Kläranlagen (Art. 24 Abs. 1 AR), eine Anschlussgebühr erhoben wird.