Bei Erhöhung des Zeitwertes infolge Um- oder Erweiterungsbauten ist die Anschlussgebühr nachzuzahlen. Für Neu-, An- und Umbauten mit Eingang des Baugesuches ab 1. Juni 1981 beträgt die Anschlussgebühr 15 Promille. 7 Das Kanalisations-Reglement (aKR) der Gemeinde Altendorf vom 10. März 1981 lautete auszugsweise wie folgt: Art. 26 [Kanalisations- und Klärbeiträge von Neubauten]