1.3 Das alte Wasserversorgungs-Reglement der Gemeinde Altendorf vom 10. März 1981 (aWVR) und das alte Kanalisations-Reglement der Gemeinde Altendorf vom 10. März 1981 (aKR) sahen (u.a.) vor, dass für den Anschluss an die WVA und die Mitbenützung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen eine einmalige Anschlussgebühr erhoben wird (Art. 56 Abs. 1 Satz 1 aWVR), bzw. die Grundeigentümer von bestehenden Gebäuden und von Neubauten an die Erstellung der Abwasseranlagen einmalige Kanalisations- und Klärbeiträge zu leisten haben (Art. 24 und Art.