H. Mit Vernehmlassung ans Verwaltungsgericht vom 21. Dezember 2017 beantragt der Gemeinderat Altendorf die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Die A.________ AG hält in ihrer Stellungnahme vom 30. Januar 2018 dazu an ihren Anträgen fest. Der Gemeindesrat Altendorf schliesst in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2018 unverändert auf Abweisung der Beschwerde. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: