F. Gegen den Beschluss des Gemeinderates Altendorf vom 20. Oktober 2017 (Versand: 2.11.2017) lässt die A.________ AG mit Eingabe vom 22. November 2017 (Postaufgabe am gleichen Tag) rechtzeitig innerhalb der Rechtsmittelfrist von 20 Tagen Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz erheben mit folgendem Rechtsbegehren: 1. Es sei der Beschluss des Gemeinderates Altendorf vom 20. Oktober 2017 aufzuheben und die Verfügung der Tiefbaukommission Altendorf betreffend Erhebung von Wasseranschlussgebühren gemäss Art. 54 Wasserversorgungsreglement und Abwasseranschlussgebühren gemäss Art.