C. Ausgehend zunächst von der übermittelten kubischen Berechnung für das Geschäftshaus mit Wohnung und Büro im Attikageschoss (Gesamttotal 56'595 m3) nahm die Tiefbaukommission der Gemeinde Altendorf mit Verfügung vom 28. Juni 2017 (Versand: 11.07.2017) in Anwendung des neuen Wasserversorgungsreglements 2010 (nWVR) und Abwasserreglements 2010 (AR) eine Neuberechnung der Wasser- und Abwasseranschlussgebühren (anhand des umbauten Raums multipliziert mit den nach Gebäudezweck differenzierten Gebührenansätzen pro m3 sowie ARA-Beitrag je Bewohnergleichwert [BW]) vor und brachte davon die früher bezahlten Anschlussgebühren (berechnet in Promillen