zukommen, denen der Gesuchsteller auf sich alleine gestellt nicht gewachsen wäre . Die sachliche Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung im sozialver- 10 sicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren beurteilt sich nach einem strengen Massstab (Bundesgerichtsurteile 9C_720/2013 vom 9.4.2013 Erw. 5.1; 8C_676/2015 vom 7.7.2016 Erw. 7.1 mit Hinweisen = SVR 2016 IV Nr. 41).