Die Vermögensabnahme im Jahr 2014 reduziert sich somit von Fr. 78'577.20 auf Fr. 74'544.20 (Fr. 79'627.20 minus Fr. 5'083.--). Unter der Annahme eines allgemeinen Vermögensverbrauchs von Fr. 30'000.-- ergibt sich somit eine ungeklärte Vermögensabnahme von Fr. 44'544.20. Zuzüglich des Vermögensverzichts aus den Vorjahren von Fr. 152'900.-- ist per 1. Januar 2015 folglich von einem Vermögensverzicht von (gerundet) Fr. 197'400.-- auszugehen. Für das Jahr 2015 ist keine ungeklärte Vermögensabnahme zu verzeichnen. Der Vermögensverzicht per 1. Januar 2016 beläuft sich daher auf Fr. 187'400.--.