Damit habe er in nur fünf Jahren einen Betrag von brutto über einer halben Million Franken gewonnen. Als das ganze Geld aufgebraucht gewesen sei, habe er sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV angemeldet, wobei ein Anspruch auf Ausrichtung abgelehnt worden sei, da ein Vermögensverzicht von Fr. 191'400.-- im Jahre 2016 angenommen worden sei. Er sei aber der Meinung, dass seine Lottogewinne nicht als Einnahmen angerechnet werden dürfen, resp. die dafür notwendigen Ausgaben zu berücksichtigen seien (Beschwerdeschrift Ziff. 8). Denn die Beschwerdegegnerin habe übersehen, dass er nur dank dem Reinvestieren im grossen Stil nochmals Fr. 250'000.-- resp.