Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Einsprache der Beschwerdeführerin gegen die Grundstückgewinnsteuerveranlagung im Kanton Bern erweist es sich - zumindest im Ergebnis - im Rahmen des Ermessens und jedenfalls vertretbar, wenn der zuständige Revisor gegenüber der Deklaration die Wahrscheinlichkeit einer höheren Steuerbelastung bejahte und deshalb in der Steuerbilanz einen zusätzlichen Steueraufwand von Fr. 600'000.-- berücksichtigte.