Wie die Berechnung des mutmasslichen steuerbaren Grundstücksgewinns im Kanton Bern letztendlich korrekt vorgenommen werden muss, ist hier nicht zu beurteilen (vgl. dazu etwa das Formular "Kurzdeklaration des mutmasslichen Grundstückgewinns" publiziert auf der Webseite der Finanzdirektion des Kantons Bern). Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Einsprache der Beschwerdeführerin gegen die Grundstückgewinnsteuerveranlagung im Kanton