Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass der höhere Steueraufwand im Geschäfts- und Steuerjahr 2012 weniger auf die von der Steuerverwaltung vorgenommene Steuerausscheidung zurückzuführen ist, als vielmehr mit der Berechnung des mutmasslichen steuerbaren Grundstückgewinns im Kanton Bern zusammenhängt. Die Beschwerdeführerin geht offenbar davon aus, dass