Gleichzeitig habe der Revisor kantonal und bundessteuerlich eine Steuerrückstellung im Betrag von Fr. 600'000.-- für die aufgrund der neuen Steuerausscheidung höheren Grundstückgewinnsteuern gewährt. Bei der Berechnung der Steuerrückstellung sei der zuständige Revisor von einer Grundstückgewinnsteuerbelastung von 40% auf dem gesamten Reingewinn nach Verlustverrechnung von Fr. 5'611'900.--ausgegangen (40% von Fr. 5'611'900.-- = Fr. 2'244'760.--). Deshalb habe der zuständige Revisor gegenüber dem in der Steuerausscheidung 2012 bereits berücksichtigten Betrag von Fr. 1'618'148.-- eine zusätzliche Steuerrückstellung von Fr. 600'000.-- gewährt.