O., N 6 zu Art. 58 DBG). Auch das Bundesgericht anerkennt, dass den aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips buchführenden Steuerpflichtigen innerhalb des Handelsrechts ein weiter betriebswirtschaftlicher Ermessensspielraum eingeräumt wird (Urteil des Bundesgerichts 2C_515/2010 vom 13.9.2011 Erw. 3.2). 3.1 Die Vorinstanz kommt im angefochtenen Entscheid zunächst zum Ergebnis, dass der Revisor die Steuerrückstellung von Fr. 600'000.-- in der