B. Mit Veranlagungsverfügung 2013 vom 15. Juli 2014 wurde die steuerpflichtige Gesellschaft kantonal mit einem steuerbaren Reingewinn von Fr. 86'800.-- (Gesamtfaktoren Fr. 538'900.--) und einem steuerbaren Eigenkapital von Fr. 159'000.-- (Gesamtfaktoren Fr. 3'072'000.--) veranlagt, sowie bundessteuerlich unter nachträglicher steuerwirksamer Auflösung der im Geschäfts- und Steuerjahr 2012 in der Steuerbilanz gebildeten Rückstellung für den zusätzlichen Steueraufwand von Fr. 600'000.-- (Minusreserve im Kapital) mit einem entsprechend höheren steuerbaren Reingewinn von Fr. 1'138'900.-- (vgl. Steuerakten 2013 act. 1 ff. = Bf-act. 2).