Bfact. 5). Dabei gewährte die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz gemäss "Begründung/Hinweise" bei der Veranlagung der kantonalen Steuern sowie bei der direkten Bundessteuer (u.a.) abweichend von der Deklaration einen zusätzlichen Steueraufwand von Fr. 600'000.-- (Minusreserve im Kapital). Bei der interkantonalen Steuerausscheidung wurde im Ergebnis (nach Anrechnung von Betriebs- resp. Ausscheidungsverlusten) der gesamte steuerbare Reingewinn dem Kanton Bern zugewiesen, während in den übrigen Liegenschaftskantonen kein steuerbares Ergebnis resultierte.