A.b. Mit Veranlagungsverfügung 2012 vom 30. Januar 2014 wurde die steuerpflichtige Gesellschaft von der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz kantonal mit einem steuerbaren Reingewinn von Fr. 0.-- (Gesamtfaktoren Fr. 5'611'900.--) und mit einem steuerbaren Eigenkapital von Fr. 1'143'000.-- (Gesamtfaktoren Fr. 2'913'000.--) sowie bundessteuerlich mit einem steuerbaren Reingewinn von Fr. 5'611'900.-- veranlagt (vgl. Steuerakten 2012 act. 5 ff. = Bfact. 5).