WAWR] vom 24.10.2006). Bei der Höhe der Abschreibungssätze wird grundsätzlich unterschieden, ob die Gestehungskosten der Gebäude bzw. der restliche Buchwert separat aktiviert sind, oder Gebäude und Land zusammen in einer einzigen Bilanzposition erscheinen. Die Merkblätter richten sich an kantonale Steuerbehörden sowie an Steuerpflichtige.