Einzelbewertung (Wohnhaus, Scheune, Land usw.) ist, dass spätestens in der Schlussbilanz des Veräusserers eine entsprechende Aufteilung vorliegt (vgl. Merkblatt Landwirtschaft der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz vom 4.12.2006 zur Überführung von Liegenschaften des Geschäfts- in das Privatvermögen, abrufbar im Internet unter: www.sz.ch/documents/merkblaetter_landwirt-schaft.pdf). Im Übrigen ist hier die privilegierte Besteuerung der zulässigen möglichen (fiktiven) Einkäufe zum Satz für Kapitalleistungen aus Vorsorge sowie des Restbetrags des