des Kapitalgewinns bzw. der wiedereingebrachten Abschreibungen bei der Überführung der landwirtschaftlichen Grundstücke (Land und Gebäude) vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen (Vorgehen bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Grundstücke bei der Überführung). Konkret geht es um die Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz, wonach dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen steht, statt der Ermittlung der wiedereingebrachten Abschreibungen auf Basis des gesamten Verkehrswerts eine Überführung auf der Basis des detaillierten Verkehrswerts zu verlangen, sofern ein aufgeteilter