3 Forstwirtschaftsbetrieb, steuerbar. Einkünfte aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Gewerbe beruhen auf einer selbständigen Erwerbstätigkeit und unterliegen als solche der Einkommenssteuer (vgl. Urteile des Bundesgerichts 2C_1155/2014 vom 1.2.2016 Erw. 3.2.5; 2A.22/2004 vom 5.10.2004 Erw.