[und GB Nr. G.________] sei auf Fr. 204'212.-- festzusetzen und die direkte Bundessteuer 2013 für A.________ auf Fr. 1'934.-- festzusetzen. 3. Eventualiter sei die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz zurückzuweisen. - unter Kostenfolgen -