D. Gegen die Verfügung vom 2. Dezember 2016 erhebt A.________ mit Eingabe vom 23. Dezember 2016 (Postaufgabe am 24.12.2016) rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit dem sinngemässen Antrag, die Verfügung vom 2. Dezember 2016 aufzuheben und den Anspruch auf Prämienbewilligung zu gewähren. Er reicht dem Gericht u.a. Lohnzahlungen für das Jahr 2016 sowie Belege (Kontoauszüge) seiner im Jahr 2016 bezahlten Alimente an die geschiedene Ehefrau und die beiden Kinder ein. E. Mit Vernehmlassung vom 20. Januar 2016 verzichtet die Vorinstanz auf weitere Ausführungen und beantragt, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen.