Bemessungskriterien erwähnt, auf Fr. 1'800.-- (inkl. MwSt und Barauslagen) festgelegt wird. 21 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen den Einspracheentscheid Nr. 93/2014 der Kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer vom 26. August 2015 betreffend die direkte Bundessteuer 2011 wird abgewiesen.