18 5.8 Schliesslich hat das Bundesgericht mit Urteil 2A.331//2003 vom 11. Juni 2004 ebenfalls darauf hingewiesen (Erw. 3.5 a.E.), dass die Übertragung der Aktien an eine Holdinggesellschaft der Nachkommen keineswegs nur auf steuerliche Überlegungen zurückzugehen brauche. Dieses Vorgehen erscheine namentlich auch aus Sicht einer familieninternen Unternehmensnachfolge unter möglichst weitgehender Gleichbehandlung der übrigen Kinder als sinnvoll.