Zusätzlich gilt es zu beachten, dass Schenkungen bzw. lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an seine Nachkommen unter Anrechnung an ihren Erbteil (Erbvorbezüge) im Allgemeinen nicht als etwas Ungewöhnliches betrachtet werden können. Dazu erscheint es nicht als missbräuchlich, wenn mit Rücksicht auf die im Sommer/Herbst 2011 (Sammelbeginn: 16.8.2011) lancierte Eidg. Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Schenkungssteuer, mit welcher Schenkungen (rückwirkend) ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet werden sollten, vorgängig noch eine Schenkung an die Nachkommen vorgenommen wird.