Der (unbesehene) Vergleich mit den Konditionen bei Unternehmenskäufen unter unabhängigen Dritten ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände wird daher der besonderen Situation bei der Regelung der familieninternen Unternehmensnachfolge (und Nachlassplanung) nicht gerecht und lässt auch gänzlich unberücksichtigt, dass der Gesetzgeber die Unternehmensnachfolge begünstigen (oder zumindest nicht behindern) wollte. Inwieweit zudem bei Unternehmenskäufen den finanziellen Verhältnissen der Käufergesellschaft und dem Zusammenwirken von Verkäufer und Käufer noch Bedeutung zukommt, ist nach der gesetzlichen Konzeption in