Urteile des Bundesgerichts 2C_644/2013 vom 21.10.2013 Erw. 3.1; 2C_797/2012, 2C_798/2012 vom 31.7.2013 Erw. 2.1; 2C_961/2010, 2C_962/2010 vom 30.1.2012 Erw. 2.2 mit weiteren Hinweisen). Es ist jedenfalls nicht ungewöhnlich, dass bei einer Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie ein Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen gelassen wird, weil die nachfolgende Generation nicht über die entsprechenden Mittel zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises verfügt. Ebenso werden oft weniger strikte Regelungen getroffen bezüglich Zins, Amortisation und Sicherstellung, um der Nachfolgegeneration eine grössere Flexibilität zu belassen.