Weil dadurch die geleisteten Amortisationszahlungen für die entsprechende Darlehensrückzahlung zwangsläufig in die Hand des Sohnes gelangen und der Sohn zudem alleiniger Beteiligungsinhaber der Holdinggesellschaft (E.________ AG) ist, an welche die Beteiligung vom Vater (gegen ein entsprechendes Verkäuferdarlehen) verkauft wurde, liegt es nahe, den bereits zu Lebzeiten mit einer Darlehensforderung aus dem Verkauf der Beteiligung begünstigten Erben und gleichzeitig alleinigen Beteiligungsinhaber der E._____