Steuerverwaltung vom 14.7.1997 publizierte Verwaltungspraxis über die Einbringung von Beteiligungen in eine von den Erben beherrschte Gesellschaft (Erbenholding) ab. Dieses Rundschreiben sah vor, dass die Übertragung von Beteiligungsrechten aus dem Privat- in das Geschäftsvermögen einer Holdinggesellschaft, deren Beteiligungsrechte durch die Nachkommen gehalten werden, als Transponierung zu behandeln sei.