12 5.2 Ausgangspunkt für die Prüfung einer Steuerumgehung bzw. missbräuchlichen Umgehung des Transponierungstatbestands ist die mit Urteil des Bundesgerichts 2A.331//2003 vom 11. Juni 2004 erfolgte Weichenstellung. Darin lehnte das Bundesgericht die mit Rundschreiben der Eidg. Steuerverwaltung vom 14.7.1997 publizierte Verwaltungspraxis über die Einbringung von Beteiligungen in eine von den Erben beherrschte Gesellschaft (Erbenholding) ab.