tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde, sofern es von den Steuerbehörden hingenommen würde (Steuervorteil; sog. effektives Element) (BGE 138 II 239 Erw. 4.1 S. 243 ff.; neuerdings Urteil 2C_966/2015, 2C_967/2015 vom 18.7.2016 Erw. 4.2).