Aufgrund einer stetigen Verschärfung der Praxis und Rechtsprechung (mit dem Urteil des Bundessgerichts 2A.331/2003 vom 11.6.2004 als Höhepunkt; sog. „Erbenholdingfall“) sah sich der Gesetzgeber dazu veranlasst, mit dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die dringende Anpassung bei der Unternehmensbesteuerung (AS 2006 4883) die indirekte Teilliquidation und die Transponierung explizit im Gesetz zu regeln.